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Lastenradler: Rechte und Pflichten wie Radfahrer / Kinder auf Lastenrädern nur mit geeigneten Sitzen befördern

11.05.2017 - 10:30 | 1490123


PresseMitteilung von ADAC



(ots) - Beim Getr
Sprudel holen oder den Nachwuchs in die Kindertagesst
Lastenr
Alternative zur Fahrt mit dem Auto. Wer mit Lastenr
ist, sollte jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Der ADAC
hat die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Rechtlich gelten Lastenr
maximal 25 km/h als Fahrr
Pflichten f
gelten.

Zu den Pflichten geh
Ausschilderung den Radweg benutzen m
nur dann auf die Fahrbahn ausweichen, wenn das Befahren des Radwegs
zum Beispiel wegen zu geringer Breite unzumutbar ist. Ansonsten droht
ein Bu

Beim Parken und Halten auf Gehwegen d
Lastenr
Halteverbot d
Be- und Entladen schwerer Gegenst

Grunds
gesichert werden m
unten in der Transportbox zu verstauen. Wird
Transportbox hinaus geladen, ist ein Netz zur Ladungssicherung
empfehlenswert.

Kinder d
Lastenr
Transportboxen geeignete Sitze, m
vorhanden sind. Ohne geeignete Sitze wird ein Bu
f



Pressekontakt:
ADAC
Externe Kommunikation
Johannes Boos
Tel.: ++49 (0)89 / 7676-2078
johannes.boos(at)adac.de

Original-Content von: ADAC,


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Leseranfragen:

PresseKontakt / Agentur:

Anmerkungen:

1490123

Kontakt-Informationen:
Firma: ADAC

Ansprechpartner:
Stadt: München
Telefon:

Keywords (optional):
verbraucher, transport, ratgeber,

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