Beim Getr
Sprudel holen oder den Nachwuchs in die Kindertagesst
Lastenr
Alternative zur Fahrt mit dem Auto. Wer mit Lastenr
ist, sollte jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Der ADAC
hat die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

   Rechtlich gelten Lastenr
maximal 25 km/h als Fahr ...

11.05.2017

Lastenradler: Rechte und Pflichten wie Radfahrer / Kinder auf Lastenrädern nur mit geeigneten Sitzen befördern

Beim Getr
Sprudel holen oder den Nachwuchs in die Kindertagesst
Lastenr
Alternative zur Fahrt mit dem Auto. Wer mit Lastenr
ist, sollte jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Der ADAC
hat die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Rechtlich gelten Lastenr
maximal 25 km/h als Fahrr
Pflichten f
gelten.

Zu den Pflichten geh
Ausschilderung den Radweg benutzen m
nur dann auf die Fahrbahn ausweichen, wenn das Befahren des Radwegs
zum Beispiel wegen zu geringer Breite unzumutbar ist. Ansonsten droht
ein Bu

Beim Parken und Halten auf Gehwegen d
Lastenr
Halteverbot d
Be- und Entladen schwerer Gegenst

Grunds
gesichert werden m
unten in der Transportbox zu verstauen. Wird
Transportbox hinaus geladen, ist ein Netz zur Ladungssicherung
empfehlenswert.

Kinder d
Lastenr
Transportboxen geeignete Sitze, m
vorhanden sind. Ohne geeignete Sitze wird ein Bu
f



Pressekontakt:
ADAC
Externe Kommunikation
Johannes Boos
Tel.: ++49 (0)89 / 7676-2078
johannes.boos@adac.de

Original-Content von: ADAC,







Firma: ADAC

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt: München
Telefon:


Diese PresseMitteilung kommt von LogistikTreff
https://www.logistiktreff.de

Die URL für diese PresseMitteilung ist:
https://www.logistiktreff.de/logistiknews1490123.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. logistiktreff.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht logistiktreff.de