Web-Verzeichnis
über 62.000 Links
Jobbörse
aktuelle Gesuche / Angebote
Termine
Messe, Kongreße, Seminare
Produkte
aktuelle Produktinformationen
Unternehmen
25045 Firmeneinträge
Fachbeiträge
detailierte Fachinformationen
News
aktuelle logistiknachrichten

EU-weite Vollstreckung / Holland macht Ernst / ADAC: Nachbesserungen bei Bußgeldvollstreckung nötig

11.07.2012 - 10:48 | 678084


PresseMitteilung von ADAC



(ots) - Seit Oktober 2010 können Knöllchen aus dem Ausland
auch in Deutschland vollstreckt werden. Besonders konsequent machen,
nach Informationen des ADAC, die Niederlande von dieser Möglichkeit
Gebrauch. Wer in Holland zu schnell unterwegs ist oder beim
Telefonieren im Auto erwischt wird und trotz zweier Mahnungen nicht
bezahlt, wird vom deutschen Bundesamt für Justiz zur Kasse gebeten.

In den Niederlanden können Verkehrsverstöße schnell sehr teuer
werden, denn die Bußgelder sind hier deutlich höher als in
Deutschland. Wer beispielsweise innerorts 20 km/h zu schnell fährt,
muss mit 173 Euro rechnen. Telefonieren am Steuer kostet sogar 220
Euro. Wird der Betrag nach zwei Mahnungen nicht bezahlt, kommen noch
einmal 50 Prozent an Aufschlägen und Verwaltungsgebühren hinzu.
Punkte oder Fahrverbote gibt es in Deutschland jedoch für im Ausland
begangene Verstöße nicht.

Die Eintreibung der Auslandsknöllchen durch die deutschen Behörden
ist aber an Bedingungen geknüpft. Unter anderem muss das Bußgeld, um
in Deutschland vollstreckt zu werden, eine Höhe von mindestens 70
Euro (inkl. eventueller Verfahrenskosten) haben. Der ausländische
Bußgeldbescheid darf nicht in der Sprache des Landes verfasst sein,
in der der Verstoß begangen wurde, sondern muss auf Deutsch
verschickt werden.

Generell fordert der ADAC bei der EU-weiten Bußgeldvollstreckung
noch immer einige Nachbesserungen. Denn während niederländische
Behörden Bußgeldbescheide in der Regel in Deutscher Sprache
verfassen, ist dies in der überwiegenden Anzahl der weiteren
EU-Mitgliedsstaaten noch nicht der Fall. Daher muss sichergestellt
sein, dass die Knöllchen immer in der Sprache des Empfängers verfasst
werden. Nur so ist gewährleistet, dass Betroffene die
Rechtsbehelfsbelehrungen verstehen und im Einzelfall von den ihnen
zustehenden Rechten, wie zum Beispiel Einspruch, form- und


fristgerecht Gebrauch machen können.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katharina Bauer
Tel.: +49 (0)89 7676 2412
E-Mail: katharina.bauer(at)adac.de
Unternehmensinformation / Kurzprofil:


Leseranfragen:

PresseKontakt / Agentur:

Anmerkungen:

678084

Kontakt-Informationen:
Firma: ADAC

Ansprechpartner:
Stadt: München
Telefon:

Keywords (optional):
auto, verkehr, transport, rechtsprechung, ratgeber,

Diese Pressemeldung wurde bisher 0 mal aufgerufen.

Verlinkung-Tipps:



Direkter Link zu dieser Pressemeldung:




Diese Pressemeldung bookmarken bei...


Tausendreporter BlinkList del.icio.us Folkd Furl Google Linkarena Mister Wong oneview Yahoo MyWeb YiGG Webnews Technorati

Über einen Link auf Ihrer News-, Presse- oder Partner-Seite würden wir uns sehr freuen.


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de


[ Anfrage per Mail | Fehlerhafte PresseMitteilung melden | Druckbare Version | Diese PresseMitteilung an einen Freund senden ]


Alle PresseMitteilungen von ADAC RSS Feed

Wenn der Gullideckel das Auto erkennt
Wie Automobilzulieferer mit smarter Verpackungslösung jeden 2. LKW einsparen können
Tiefkühlbackwaren-Marktführer Aryzta: Intelligente Verpackungslösung vermeidet 144 Tonnen CO2 pro Jahr
Dienstrad-Leasing benötigt gesetzliche Regelung / Bikeleasing-Service und Zukunft Fahrrad werben für Einbeziehung im Einkommensteuergesetz
Arvato übernimmt Avon-Logistikzentrum in Großbritannien




Benutzername:

Passwort:





Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter.
Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details finden Sie im Impressum.


LogistikTreff ist ein Angebot der LayerMedia, Inc. Mehr Infos zum Unternehmen finden Sie hier.
Wenn Sie an Werbung auf LogistikTreff interessiert sind, so folgen Sie diesem Link
© 2010 - 2017 LayerMedia, Inc. und deren Content-Lieferanten. Alle Rechte vorbehalten.