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28.10.2013

Blutentnahme ohne richterliche Anordnung der richtige Weg

Bund gegen Alkohol und Drogen im Stra�enverkehr sieht sich mit seiner Forderung durch Vorsto�der Union best�tigt (ddp direct) Hamburg (nr). ?Blutentnahmen bei alkoholisierten Autofahrern
ohne richterliche Anordnung durch die Polizei entscheiden zu lassen, f�hrt zu mehr
Sicherheit auf unseren Stra�en?. Mit dieser Reaktion auf einen Bericht im Focus bewertete der Pr�sident des B.A.D.S., Dr. Peter Gerhardt, heute einen entsprechenden Vorsto� der
CDU und der Bundesl�nder. Damit sei eine seit Monaten vom B.A.D.S. erhobene Forderung, den � 81a der StPO zu �ndern, endlich politisch entscheidungsreif. Es m�sse jetzt gelingen, in den Koalitionsverhandlungen die SPD von der Notwendigkeit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung zu �berzeugen, sagte Gerhardt weiter. Diese war bisher an der Haltung von Justizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) gescheitert.

Gerhardt verwies in diesem Zusammenhang auch auf die rechtliche Bewertung durch den ehemaligen Verfassungsrichter Prof. Dr.h.c. Rudolf Mellinghof, der keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Blutentnahme ohne richterliche Anordnung sieht.

?Die Entnahme einer Blutprobe eines vermeintlich alkoholisierten Autofahrers nur nach richterlicher Anordnung hat entgegen einer jahrzehntelangen Praxis ohne diesen Vorbehalt nicht zu einer Verbesserung gef�hrt?, sagte Gerhardt. Eine wirksame Bek�mpfung von Alkohol am Steuer k�nne nur gelingen, wenn die Polizei eine Blutentnahme vor Ort anordnet. ?Jede zeitliche Verz�gerung wie sie sich durch eine richterliche Pr�fung und Anordnung zwangsl�ufig insbesondere bei n�chtlichen Kontrollen ergibt, schafft Ungleichheit und Rechtsunsicherheit. Es kann also Stunden dauern, bis eine solche Genehmigung tats�chlich erteilt wird?, f�hrte der Pr�sident des B.A.D.S. weiter aus. Dabei sei erwiesen, dass sich der Alkoholgehalt im Blut pro Stunde um bis zu 0,2 Promille abbaut. ?Ein Richtervorbehalt birgt so die gro�e Gefahr, dass sich der tats�chlich zur Tatzeit im Blut befindliche Alkoholgehalt nicht mehr korrekt nachweisen l�sst.?


Zudem schrecke er potentiell unter Alkohol Fahrende nicht gen�gend ab, sagte Gerhardt.

Bisher wird in den Bundesl�ndern uneinheitlich verfahren. Neben der Gleichbehandlung in Deutschland fordert der B.A.D.S. auch die Vorschriften in der EU anzugleichen. So habe das Nachbarland Frankreich seine Vorschriften bei alkoholisierten Fahrten versch�rft. Dort ist es in derartigen F�llen sogar m�glich, das Fahrzeug einzuziehen und zu versteigern.

Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Stra�enverkehr wurde 1950 gegr�ndet. Nach der Satzung des gemeinn�tzigen Vereins geh�ren zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufkl�rung �ber die Gef�hrlichkeit von Alkohol und Drogen und die F�rderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufkl�rungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. J�hrlich verleihen wir an Pers�nlichkeiten des �ffentlichen Lebens f�r ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Stra�en die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S. finanziert seine Arbeit haupts�chlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zuflie�enden Geldbu�en, aus Spenden und Mitgliedsbeitr�gen.
Gerne informieren wir Sie genauer, einen �berblick verschafft Ihnen unser Internetauftritt unter www.bads.de
N�here Ausk�nfte zum Engagement des B.A.D.S. erteilt auch der Pressesprecher, Norbert Radzanowski, erreichbar unter 0176 31 37 08 50 oder per Email: radzanowski@t-online.de

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Firma: Bund gegen Alkohol und Drogen im Stra�enverkehr (B.A.D.S.)

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Ansprechpartner: Norbert Radzanowski
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