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06.08.2013

TomTom Business Solutions empfiehlt elektronisches Fahrtenbuch

M�nchen, 06.08.2013.
TomTom Business Solutions unterst�tzt Unternehmen und ihre Mitarbeiter bei der steuerrechtlich korrekten Dokumentation der Dienstwagennutzung. Anl�sslich einer aktuellen �nderung der langj�hrigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) durch mehrere im Juli ver�ffentlichte Urteile (1) empfiehlt TomTom den Einsatz elektronischer Fahrtenb�cher, um der Ein-Prozent-Regelung zu entgehen.

Axel Backof, Sales Director bei TomTom Business Solutions, erkl�rt: �Ein ordnungsgem�� gef�hrtes Fahrtenbuch kann Mitarbeiter von der Pflicht zur Versteuerung des Dienstwagens nach der Ein-Prozent-Regel befreien, wenn die prinzipielle M�glichkeit zur privaten Nutzung besteht. Firmen sollten ihren Dienstwagennutzern daher ein elektronisches Fahrtenbuch wie TomTom WEBFLEET Logbook zur Verf�gung stellen, um den Aufwand f�r das F�hren des Fahrtenbuchs zu minimieren und die L�ckenlosigkeit der Aufzeichnungen zu sichern.�

Mit der Empfehlung reagiert TomTom Business Solutions auf die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, wonach ein Dienstfahrzeug grunds�tzlich gem�� der Ein-Prozent-Regelung zu versteuern ist, sofern die M�glichkeit zur privaten Nutzung besteht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese M�glichkeit tats�chlich genutzt wird. Die Ein-Prozent-Regelung sieht vor, dass monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als steuerpflichtige Einnahme des Dienstwagennutzers versteuert wird. Nur wenn die private Nutzung nachweislich verboten ist oder der Fahrer durch ein ordnungsgem�� gef�hrtes Fahrtenbuch nachweist, dass die Nutzung ausschlie�lich beruflich erfolgt, kann auf die Versteuerung nach der Ein-Prozent-Regelung verzichtet werden.

Anforderungen an ein ordnungsgem�� gef�hrtes Fahrtenbuch

Ein ordnungsgem�� gef�hrtes Fahrtenbuch belegt, wann ein Fahrzeug f�r welche Fahrten benutzt wird und wie viele Kilometer in einem bestimmten Zeitraum gefahren werden. Die Finanzbeh�rden erkennen das Fahrtenbuch nur an, wenn es l�ckenlos und zeitnah alle Fahrten mit s�mtlichen erforderlichen Angaben dokumentiert. Im Einzelnen sind folgende Angaben zu erfassen (2) :



F�r Betriebsfahrten

vor Fahrtbeginn Name, Vorname und Anschrift des Fahrers, amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs, Datum, Uhrzeit, Kilometerstand zu Beginn, Reiseziel, Reisezweck, aufgesuchte Gesch�ftspartner (bei gleich bleibendem Kundenkreis reicht die Aufzeichnung der Kundennummer aus) und Umwegfahrten,
nach Beendigung der Fahrt den Kilometerstand am Ende, Datum und Uhrzeit mit Unterschrift.



F�r Privatfahrten gen�gen Kilometer-Angaben, ohne dass im Einzelnen der Reiseweg und der Reisezweck anzugeben ist.
F�r Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst�tte sowie f�r Heimfahrten gen�gt jeweils ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch.

Das korrekte Fahrtenbuch f�hren � ganz einfach elektronisch

Die neue TomTom WEBFLEET Logbook-App macht das pr�zise und zeitnahe F�hren des Fahrtenbuchs einfach. Die App (3) arbeitet mit einem fahrzeuginternen TomTom-Ger�t zur Fahrzeugortung (4) zusammen und zeigt genaue Daten, wie beispielsweise den Kilometerstand und die zur�ckgelegten Kilometer, auf dem Smartphone des Fahrers an.
Die automatische Aufzeichnung aller Fahrten durch TomTom WEBFLEET Logbook stellt die Vollst�ndigkeit der Aufzeichnungen sicher. Der Anwender kann die Tourdaten auf seinem Smartphone ansehen und Details durch einfaches Tippen hinzuf�gen. Dazu geh�ren Angaben wie

Art der Fahrt � gesch�ftlich, Arbeitsweg oder private Fahrt,
Zweck der Fahrt,
Kontaktperson f�r den jeweiligen Auftrag und
weitere Kommentare.



Die einfache Handhabung minimiert den Zeitaufwand f�r ein korrektes Fahrtenbuch und sichert die Vollst�ndigkeit der Dokumentation mit Datum, Start- und Endpunkt, Reisezweck und Kontaktperson sowie die Lesbarkeit der Angaben. Die Anerkennung des elektronischen Fahrtenbuchs f�r den Verzicht auf die Ein-Prozent-Regelung obliegt dabei dem jeweiligen Finanzamt. Zus�tzlich erhalten Firmen so mehr Transparenz �ber die Kosten ihrer Dienstwagen.

(1) BFH-Pressemitteilung Nr. 38 vom 10. Juli 2013 zum Urteil vom 21.03.13 VI R 31/10, Urteil vom 21.03.13 VI R 46/11, Urteil vom 21.03.13 VI R 42/12, Urteil vom 18.04.13 VI R 23/12
(2) S. BMF-Schreiben vom 21.01.2002, zitiert nach: in neuem Fenster �ffnenhttp://www.meyer-gwinner.de/4-aktuelles/fahrtenbuch.php sowie Pr�zisierung des BFH durch diverse Urteile, zitiert nach in neuem Fenster �ffnenhttp://www.bfhurteile.de/bfhurteilede/urteil.html?tx_qcombfhurteile_pi1[...
(3) Abonnement f�r TomTom WEBFLEET erforderlich
(4) LINK 3xx-Firmware 1.9203 oder h�her/LINK 510-Firmware 2.0 oder h�her erforderlich
Die komplette Mitteilung auf Telematik-Markt.de
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