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11.04.2013

Speditionskunden könnten von Sammelklage betroffen sein

Die folgenden Vergleichsvorschläge
zur Sammelklage sind vorläufig vom Bundesgericht der Vereinigten
Staaten (United States District Court, Eastern District of New York)
bestätigt worden und werden von den Kanzleien Cotchett, Pitre &
McCarthy, LLP; Gustafson Gluek, PLLC; Lockridge Grindal Nauen P.L.L.P
und Lovell, Stewart, Halebian, Jacobson LLP bekanntgegeben:

In einer Sammelklage, in der es darum geht, dass sich Spediteure
auf der ganzen Welt zu den Preisen für ihre Dienstleistungen
abgesprochen haben, auch auf Strecken zwischen den USA und China,
Hongkong, Japan, Taiwan und dem Vereinigten Königreich, wurden
Vergleichsvorschläge gefunden. Einige der Unternehmen, die verklagt
worden waren, haben sich mit diesen Vorschlägen einverstanden
erklärt. Die folgenden Beklagten der Sammelklage ("Settling
Defendants") sind einverstanden:


-- ABX Logistics Worldwide NV/SA;
-- EGL, Inc. und EGL Eagle Global Logistics;
-- Expeditors International of Washington, Inc.;
-- Kuehne + Nagel International AG und Kuehne + Nagel, Inc.;
-- Nishi-Nippon Railroad Co., Ltd.
-- Schenker, Inc. und seine Mutter- und Tochtergesellschaften und die
verbundenen Unternehmen, darunter die Deutsche Bahn AG, die Schenker AG
und BAX Global, Inc.; und
-- Morrison Express Logistics Pte. (Singapur) und die Morrison Express
Corporation (U.S.A.);
-- United Aircargo Consolidators, Inc.;
-- UTi Worldwide, Inc.; und
-- Vantec Corporation und Vantec World Transport (USA), Inc.


Das Verfahren wird gegen diejenigen Unternehmen fortgesetzt, die
sich nicht einverstanden erklärt haben ("Non-Settling Defendants").
Eine Liste dieser "Non-Settling Defendants" finden Sie auf
www.FreightForwardCase.com [http://www.freightforwardcase.com/].

Einzelpersonen und Unternehmen sind von einem oder mehreren


Ausgleichen betroffen, wenn sie: a) direkte
Speditionsdienstleistungen in Anspruch genommen haben; b) diese
Dienstleistungen von einem der Unternehmen, die sich mit dem
Vergleich einverstanden oder nicht einverstandenen erklärt haben,
oder einer ihrer Tochtergesellschaften oder einem verbundenen
Unternehmen, in Anspruch genommen haben; c) und zwar zwischen dem 1.
Januar 2001 und dem 14. September 2012, d) in den USA oder außerhalb
der USA für Lieferungen innerhalb der USA, in die USA oder aus den
USA.

Mit Speditionsdiensten ("Freight Forwarding Services") sind
Speditions-, Transports- oder Logistik-Dienstleistungen für
Lieferungen gemeint. Dazu gehören auch Dienstleistungen in Bezug auf
die Organisation oder den Transport von Waren über den Luft-, See-,
Schienen- und Straßenweg, sowohl innerhalb der USA als auch
international, und damit verbundene Tätigkeiten wie die
Zollabfertigung, Lagerung und Dienstleistungen vor Ort.

Die Mitglieder der Sammelklägergruppe können entscheiden, ob sie
weiterhin an der Klage teilnehmen möchten. Sollten sich die
Mitglieder der Sammelklägergruppe dazu entscheiden, weiter zu klagen,
sind sie rechtlich an alle Beschlüsse und Urteile des Gerichts
gebunden. Sie können die Beklagten, die sich mit dem
Vergleichsvorschlag einverstanden erklärt haben, für diese
Angelegenheit nicht mehr verklagen oder weiterhin anklagen. Die
Beteiligten, die weiterhin an der Sammelklage teilhaben, können dem
Vergleichsvorschlag ganz oder in Teilen widersprechen.

Um Forderungen aus der Sammelklage zu erhalten, müssen die
Mitglieder der Sammelklägergruppe online oder per Post bis zum 22.
November 2013 einen Antrag einreichen. Manche Mitglieder der
Sammelklägergruppe haben per Post ein Mitteilungspaket erhalten, in
dem das Antragsformular enthalten war. Diejenigen, die kein
Mitteilungspaket per Post erhalten haben, können das Antragsformular
auf www.FreightForwardCase.com [http://www.freightforwardcase.com/]
einreichen. Sie können sich auch an den Anspruchsverwalter wenden, um
ein Antragsformular zu erhalten. Dieses kann ihnen per Post
zugeschickt werden. Rufen Sie 1-877-276-7340 (in den USA oder Kanada)
oder 503-520-4400 (außerhalb der USA oder Kanadas) an oder schreiben
Sie an die folgende Adresse:

Freight Forwarders Claims Administrator P.O. Box 3747 Portland,
Oregon, 97208-3747, USA

Weitere Informationen zu dieser Klage und den Rechten der
Mitglieder der Sammelklägergruppe, wie die Mitglieder der
Sammelklägergruppe sich davon ausschließen können und wie Sie eine
detaillierte Mitteilung erhalten können, erfahren Sie auf
www.FreightForwardCase.com [http://www.freightforwardcase.com/], oder
unter 1-877-276-7340, oder schreiben Sie an: Freight Forwarders
Claims Administrator, P.O. Box 3747, Portland, OR, 97208-3747, USA.

Web site: http://www.freightforwardcase.com//



Pressekontakt:
KONTAKT: Steve Williams, COTCHETT, PITRE & McCARTHY, LLP., (650)
697-6000





Firma: Cotchett, Pitre & McCarthy, LLP; Gustafson Gluek, PLLC

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt: Washington
Telefon:


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