Neuer, offizieller Stichtag f�r den "Bekannten Versender"!
Das Luftfahrt-Bundesamt hat den 29.04.2013 nun als offiziellen Stichtag f�r die Einf�hrung der versch�rften Regelungen im Bereich Luftfrachtsicherheit best�tigt. Warum hat die EU-Kommission den Starttermin vom 25.03. auf den 29.04. verschoben? Was bedeutet das f�r exportorientierte Unternehmen und warum besteht akuter Handlungsbedarf f�r viele Unternehmen? Grund f�r den neuen Starttermin
Die Unruhe um den Startpunkt der versch�rften Sicherheitsvorschriften f�r Luftfracht basiert auf einem einfachen, rechnerischen Missverst�ndnis. W�hrend Deutschland das Verabschiedungsdatum der entsprechenden EU-Verordnung als rechnerische Basis f�r das Ende der �bergangsfrist vorausgesetzt hat, ist die Mehrheit der EU-Staaten vom Inkrafttreten der Verordnung ausgegangen. Somit endet die �bergangsfrist f�r die meisten Staaten am 29.04.2013, knapp 5 Wochen sp�ter als in Deutschland. Um ein europaweit einheitliches Vorgehen zu gew�hrleisten, hat nun die Aviation Security Gruppe der EU-Kommission den Starttermin vereinheitlicht. Nur so kann gew�hrleistet werden, dass den L�ndern mit einem bisher fr�heren Starttermin keine Wettbewerbsnachteile durch sch�rfere Sicherheitskontrollen und Lieferverz�gerungen entstehen.
Bedeutung des neuen Termins
Was �ndert sich nun f�r Unternehmen, wenn ein zus�tzlicher Monat f�r die Zertifizierung zum "Bekannten Versender" zur Verf�gung steht? Bisher verlief das Zulassungsverfahren zum Bekannten Versender eher schleppend. Obwohl derzeit rund 45.000 Unternehmen mit einer befristeten Anerkennung auch Bedarf an einer gesetzlich geforderten, beh�rdlichen Zulassung haben d�rften, sind bisher nur ca. 1.050 Unternehmen durch das Luftfahrt-Bundesamt zertifiziert worden. Vielen Unternehmen scheint bisher nicht bewusst zu sein, wie wichtig und dringlich dieses Thema f�r sie als exportorientiertes Unternehmen sein kann. Doch auch ein Monat mehr ist f�r viele Firmen nicht gen�gend Zeit, um sich dem zeitaufwendigen Validierungsprozess zu stellen. Die Erfahrung der letzten Monate hat gezeigt, dass Unternehmen mit einem Aufwand von ca. 6 Monaten bis zur Auditierung durch das Luftfahrt-Bundesamt rechnen m�ssen.
Handlungsbedarf bei Unternehmen mit gro�em Luftfracht-Aufkommen
Doch aufgeschoben ist eben nicht aufgehoben. Albert Paul, Gesch�ftsf�hrer der Cost Expert GmbH, r�t den Firmen daher zur Weitsicht: "Exportorientierte Unternehmen ohne eine gesetzliche Zertifizierung als Bekannter Versender m�ssen sich nach dem Ende der �bergangsfrist auf erhebliche Lieferverz�gerungen einstellen." Alle Waren, die als nicht "sicher verpackt" gelten, m�ssen dann deutlich strengeren Sicherheitskontrollen unterzogen werden. So ist z.B. das zus�tzliche R�ntgen oder die manuelle Kontrolle nicht nur mit zus�tzlichem, zeitlichem Aufwand verbunden, sondern auch mit h�heren Kosten. Au�erdem stellt das zus�tzliche Entpacken der Ware ein zus�tzliches Risiko f�r die Verpackung und das Packgut selbst dar.
Unternehmen, die sich mit dieser Thematik noch nicht oder nur oberfl�chlich auseinander gesetzt haben, sollten sich dringend Gedanken dazu machen, ob eine Zertifizierung f�r sie sinnvoll ist und wie sie den Weg bis zur Validierung schnell und problemlos meistern k�nnen.
Herr Paul steht mit seinem Team aus Logistik- und Luftfracht-Experten unterst�tzend an der Seite der Unternehmen. Cost Expert ist ein Komplettanbieter rund um den bekannten Versender. Bundesweit bietet Cost Expert regelm��ig 35-Stunden-Schulungen zum Luftsicherheitsbeauftragten an. Dazu helfen die Experten bei der Erstellung des Sicherheitsprogramms und f�hren auch die betriebsinternen Schulungen f�r das Betriebspersonal durch. Das sorgf�ltig gepr�fte Sicherheitskonzept hat bisher alle Kunden im ersten Anlauf problemlos durch das strenge Audit durch das Luftfahrt-Bundesamt gebracht.
Finden Sie hier Informationen zum "Bekannten Versender", eine Anlaufstelle f�r die Betreuung eines Sicherheitsprogramms und aktuelle Schulungsangebote: www.bekannter-versender-info.de
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