Der Fluggast und sein gutes Recht � flightright kl�rt auf
� Die h�ufigsten Fragen und Irrt�mer auf Seiten der Flugg�ste
� Verbraucherportal informiert, wann Flugreisende ein Anrecht auf Entsch�digung haben Zu Ferienzeiten laufen die Telefonleitungen bei flightright (www.flightright.de), dem Portal f�r Fluggastrechte, immer besonders hei�. Unter den vielen Urlaubern befinden sich stets zahlreiche, die ihre Reiseziele nicht planm��ig erreichen konnten, da ihre Fl�ge aus unterschiedlichsten Gr�nden gar nicht oder versp�tet starteten. Mit Hilfe des Potsdamer Verbraucherportals wollen die Betroffenen nun ihre Anspr�che gegen�ber den Airlines geltend machen. Wie gut ihre Erfolgsaussichten sind, dar�ber kl�rt flightright auf.
�Der Europ�ische Gerichtshof hat zwar klar definiert, wann der Fluggast Anspruch auf Ausgleichszahlung hat. Doch f�r Verbraucher ist die Rechtslage h�ufig undurchsichtig�, so Marcus Schmitt, Gesch�ftsf�hrer der flightright GmbH. �Unsere Mitarbeiter des Kundenservices beantworten t�glich Fragen von Flugreisenden und bringen Licht ins Dunkel.� In den meisten F�llen kann flightright nicht nur Fragen und Irrt�mer klarstellen, sondern vor allem auch die Anspr�che f�r die Betroffenen durchsetzen.
Das Onlineportal kl�rt hier die h�ufigsten Fragen und Irrt�mer von Flugg�sten:
1. Wenn Wetter und Umwelt nicht mitspielen - Heftige St�rme, Eisregen oder auch Smog machen den Start unm�glich. Der Flug wird gestrichen oder startet mit erheblicher Versp�tung. Ein Recht auf Entsch�digungszahlung durch die Airlines haben Reisende in diesem Fall jedoch meistens nicht. Fluggesellschaften sind nach der Fluggastrechteverordnung grunds�tzlich nicht verpflichtet, Ausgleichsleistungen zu erbringen, wenn sie nachweisen k�nnen, dass die Annullierung oder Versp�tung auf sogenannte au�ergew�hnliche Umst�nde zur�ckgeht, auf die die Airlines keinen Einfluss haben.
Besser stehen die Chancen der Passagiere, wenn sich ein Start verz�gert, weil sich die f�r seinen Flug verantwortliche Gesellschaft nicht ausreichend auf Wintereinbr�che vorbereitet hat. Scheitert der p�nktliche Start beispielsweise am z�gigen Einsatz des Enteisungspr�parates, kann der Fluggast Entsch�digungszahlung verlangen � dies vor allem dann, wenn die Maschinen anderer Fluggesellschaften planm��ig starten konnten.
2. Entsch�digung bei Flugannullierung � Die Reise ist geplant und das Ticket in der Tasche. Doch dann erreicht den Flugreisenden kurz vor dem Reisedatum die Information, dass sein Flug gestrichen wurde. Das ist �rgerlich und f�r die Betroffenen meistens mit gr��erem Aufwand verbunden. Einen Anspruch auf Entsch�digungsleistung haben die Flugg�ste aber nur dann, wenn ihn die Fluggesellschaft nicht mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflugtag �ber den Flugausfall informierte. H�lt sich die Airline jedoch nicht an diese Frist, hat der Betroffene die M�glichkeit, eine Entsch�digungszahlung einzufordern.
3. Anschlussflug verpasst � Der erste Flieger ist versp�tet, der zweite wird verpasst, der Fluggast kommt mit einer Versp�tung von mehr als drei Stunden am Endziel an. Auch hier besteht nicht immer Anspruch auf Entsch�digungszahlung. Nach der derzeitig geltenden Rechtsprechung m�ssen n�mlich beide Fl�ge einzeln betrachtet werden, auch wenn sie in Verbindung gebucht wurden. Erst wenn ein einzelner Flug eine Abflugversp�tung von mindestens drei Stunden hat, ist ein Ausgleichsanspruch gegeben. Das bedeutet, dass bereits der Zubringerflug drei Stunden Versp�tung gehabt haben muss und infolge dessen der Anschlussflug verpasst wurde. Ist dies der Fall, kann der Reisende bei der verantwortlichen Fluggesellschaft eine Entsch�digungsforderung f�r die gesamte Flugstrecke beanspruchen.
4. Es z�hlt nicht, wer zahlt �Man wollte der Liebsten eine Freude machen und spendierte ein Flugticket zum Traumziel. Doch dann platzt nicht nur das Liebesgl�ck, sondern auch die Reise. Der Flug wurde durch die Fluggesellschaft gestrichen. F�r den Betroffenen ist dieser Umstand besonders �rgerlich, wenn er f�r das von ihm geschenkte Ticket nun eine Entsch�digungssumme bei der Airline einfordern will. Das Recht hierzu hat n�mlich nicht derjenige, der den Flug gezahlt hat. Vielmehr steht es der Person zu, deren Name schlussendlich auf dem Ticket steht. Nur der Ticketinhaber kann seine Rechte gegen�ber der Airline geltend machen.
5. Wenn Kinder betroffen sind � Eine vierk�pfige Familie ist auf dem Weg in den Urlaub und der Flug wird aufgrund starker Versp�tung zur Tortur. Vor allem die Kinder sind ersch�pft. Es ist gut nachvollziehbar, dass die Familie in solch einem Fall eine Entsch�digung von der Fluggesellschaft fordern will � f�r Eltern und Kinder. Ein Entsch�digungsanspruch besteht aber nur dann, wenn die Airline urspr�nglich auch einen Ticketpreis f�r das mitreisende Kind erhoben hatte. Bei einigen Fluggesellschaften fliegen S�uglinge und Kleinkinder kostenfrei. Lediglich eine Servicegeb�hr und die Steuern sind zu zahlen. Ist dies der Fall, besteht auch kein Anspruch auf Entsch�digungszahlung. Doch war das Ticket kostenpflichtig, hat die Familie die M�glichkeit, auch f�r ihr Kind die volle Entsch�digungssumme zu fordern. Deren H�he ist nicht abh�ngig vom Ticketpreis, sondern allein von der mit dem Flugzeug zur�ckgelegten Entfernung.
Firma: flightright
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Andrea Feustel
Stadt: Potsdam
Telefon: 0331-98169043
Die PresseMitteilung stellt eine Meinungs�u�erung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Ver�ffentlichung bereitsteht. logistiktreff.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung f�r eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) �bernimmt der Eintrager und nicht logistiktreff.de