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29.02.2012

Die Zeit wird knapp: LBA-Informationskampagne f�r"Bekannte Versender"

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) startet eine Kampagne zur Information von Firmen, die noch nicht als"Bekannte Versender"registriert sind. Hintergrund sind die aktuellen Regelungen, wonach Firmen, die Luftfracht versenden, sich bis zum 25. M�rz 2013 beim Luftfahrtbundesamt als "Bekannte Versender" registrieren lassen m�ssen. Nur dann kann eine Zulassung erfolgen. Andernfalls werden ab M�rz 2013 zus�tzliche Sicherheits-�berpr�fungen bei der Luftfracht notwendig - sp�testens am Flughafen. Von den mehreren Zehntausend betroffenen deutschen Unternehmen waren bis Ende 2011 allerdings lediglich 44 Unternehmen als "Bekannte Versender" zugelassen. Luftfracht-Experten prophezeien deshalb bereits erhebliche Verz�gerungen bei der Luftfracht-Abwicklung ab 2013. Um diese noch fr�hestm�glich abzuwenden, sieht sich das LBA nun also gezwungen, die als Luftfracht-Versender bekannten Unternehmen per Info-Schreiben, mit Gespr�chen und auf Informationsveranstaltungen auf die zuk�nftige Situation hinzuweisen.

"Viele Unternehmen untersch�tzen die Bearbeitungszeit f�r einen solchen Antrag", so Elke Wasser, Gesch�ftsf�hrerin der LOGISTIC TRAINING CENTER GmbH. " Da kann schon mal ein ganzes Jahr ins Land gehen, bevor man die Zulassung in H�nden h�lt - und es gilt dabei einiges zu beachten." Aus diesem Grund bietet LOGISTIC TRAINING CENTER auch an, Unternehmen beim Antrag auf LBA-Zulassung mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Trotzdem wird die Zeit mit jedem Tag knapper. Das LBA weist darauf hin, dass eine Verl�ngerung der gesetzlich festgelegten Frist nicht m�glich sei - ohne jede Ausnahme. Die bisherige Anerkennung verliert mit dem Stichtag ihre G�ltigkeit. Es ist also zwingend notwendig, den Antrag auf eine LBA-Zulassung zeitnah einzureichen.

Ein wenig anders sieht es bei Lieferanten von Bordvorr�ten oder Flughafenlieferungen aus. Um als sog. "Bekannte Lieferanten" zu gelten, bedarf es lediglich der Unterzeichnung einer Verpflichtungserkl�rung und der Ernennung durch einen "Reglementierten Lieferanten" oder den Flughafen. Ab diesem Zeitpunkt m�ssen die angelieferten Waren keiner gesonderten Kontrolle mehr unterzogen werden. Allerdings ist die Benennung eines Sicherheitsbeauftragten im jeweiligen Unternehmen vorgeschrieben. Gem�� den aktuellen Vorschriften des Bundesministeriums des Inneren (BMI) ist f�r den entsprechenden Sachkundenachweis ein 16-st�ndiger Kurs inklusive Pr�fung vorgeschrieben. Weitere Informationen zu allen oben genannten Themen gibt es bei LOGISTIC TRAINING CENTER.







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