Stichtag 1. M�rz 2012: Versicherungsschutz f�r Mofa- und Mopedfahrer nur noch mit blauen Schildern
Mofas und Mopeds verursachen doppelt so viele Sch�den wie richtige Motorr�der/ Positiver Trend: Anzahl der Kfz-Haftpflichtsch�den sinkt unter 30.000er-Marke (ddp direct)Ab dem 1. M�rz 2012 d�rfen Mofa- und Mopedfahrer nur noch mit dem neuen blauen Kennzeichen unterwegs sein. Das blaue Nummernschild l�st das ung�ltig gewordene, schwarze Schild des Vorjahres ab und gilt f�r ein Jahr, sp�testens bis zum 28. Februar 2013. Besitzer von Kleinkraftr�dern erhalten die neuen Kennzeichen bei ihrem Haftpflichtversicherer. Wer es vers�umt das neue Kennzeichen an seinem Zweirad zu wechseln, f�hrt ohne Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich obendrein noch strafbar. Mofas und Mopeds m�ssen zwar nicht beim Stra�enverkehrsamt angemeldet werden, unterliegen aber der Versicherungspflicht.
Wie wichtig es f�r Mofa- und Mopedfahrer ist, abgesichert zu sein, zeigt die Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Allein im Jahr 2010 registrierten die deutschen Versicherer 29.700 Haftpflichtsch�den und Versicherungsleistungen in H�he von 75 Millionen Euro, die die Versicherer an Gesch�digte zahlten. Im Durchschnitt sind das mehr als 2.500 Euro pro Schadensfall. Auf 1.000 Fahrzeuge bezogen ergibt das 17 Sch�den. Damit ist die Schadenh�ufigkeit bei Mofas und Mopeds in etwa doppelt so hoch wie bei richtigen Motorr�dern, so der GDV.
Erfreulicherweise sinkt die Anzahl der Haftpflichtsch�den in den letzten Jahren kontinuierlich. So wurden 2010 rund 6.600 weniger Sch�den bearbeitet als 2007.
Mofa- und Mopedfahrzeuge in Zahlen: www.gdv.de.
F�r welche Fahrzeuge gilt das blaue Kennzeichen?
Kleinkraftr�der, wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
Elektrofahrr�der oder E-Bikes mit einer Tretunterst�tzung bei Geschwindigkeiten �ber 25 km/h oder einer tretunabh�ngigen Motorunterst�tzung �ber 6 km/h bis max. 45 km/h.
Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten H�chstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
Segways und �hnliche Mobilit�tshilfen mit elektrischem Antrieb und einer H�chstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h.
E-Roller, die �ber eine Betriebserlaubnis verf�gen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
Motorisierte Krankenfahrst�hle.
Vereinzelte Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer H�chstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 bereits versichert waren.
Was passiert, wenn die Schilder nicht gewechselt werden?
1. Mit einem ung�ltigen Schild besteht kein Versicherungsschutz. Bei einem Personen- oder Sachschaden haftet der Moped-Fahrer f�r den entstandenen Schaden in vollem Umfang.
Das Verkehrsopfer geht nicht leer aus. Das Opfer kann sich an die Verkehrsopferhilfe wenden; sie ersetzt Sch�den, die durch nicht versicherte Kraftfahrzeuge entstehen: www.verkehrsopferhilfe.de.
2. Der Fahrer macht sich strafbar, denn er verst��t gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
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Firma: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Christian L�bke
Stadt: Berlin
Telefon: 030/2020-5116
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