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17.08.2011

Bekannter Versender werden oder bleiben? Seminar der KonVent GmbH unterstützt international tätige Unternehmen.

Die Neuorganisation des Status „Bekannter Versender“ beschäftigt derzeit alle Unternehmen, die mit Luftfracht zu tun haben. Die Unsicherheit ist groß: Wer muss wirklich Bekannter Versender werden oder bleiben? „Lohnt“ sich der Status für alle Unternehmen? Unterstützung hierbei bietet das Seminar „Bekannter Versender – Reglementierter Beauftragter“ der KonVent Kongress- und Veranstaltungsmanagement GmbH. Die Veranstaltung vermittelt die elementaren Rechtsbegriffe, verdeutlicht den Ablauf der Antragsstellung und sensibilisiert die Teilnehmer für die aktuellen Überschneidungen mit dem AEO.

Cornelius von Eichel-Streiber, Geschäftsführer der KonVent GmbH, erklärt: „Luftfracht muss besonders sorgfältig gegen Zugriffe Dritter geschützt werden.“ Am 29.04.2010 wurde das bisher eher formlose Antragsverfahren geändert. Es reicht nun nicht mehr, die Sicherheitserklärung bei einem Reglementierten Beauftragten (zumeist dem Spediteur) zu zeichnen. Vielmehr müssen sich Unternehmen bis zum 25.03.2013 beim Luftfahrtbundesamt als Bekannter Versender anerkennen lassen. Ansonsten endet der Status, Sendungen gelten als „unsicher“. Von Eichel-Streiber ergänzt: „Das Thema hat für alle international tätigen Unternehmen gegenwärtig eine hohe Relevanz. Die Mitarbeiter in den Unternehmen praxisnah und gezielt zu unterstützen, ist Ziel unser Veranstaltungen.“

Folgende Termine werden angeboten:

• 13.09.2011 in Düsseldorf-Ratingen
• 16.11.2011 in Hamburg
• 29.11.2011 in München
• 06.12.2011 in Stuttgart
• 07.12.2011 in Nürnberg








Firma: KonVent Kongress- und Veranstaltungsmanagement GmbH

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt: 48143 Münster
Telefon: 0251-8327589


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