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15.08.2011

Siskinds LLP macht Mitteilungüber den Zulassungs- und Vergleichsantrag im Zusammenhang mit den kanadischen Luftfracht-Sammelklagen gegen SAS, Qantas, Cargolux und Singapore Airlines


Bezüglich der kanadischen Luftfracht-Sammelklagen zu
Preisabsprachen wird folgende Erklärung abgegeben.

MITTEILUNG ÜBER DEN ZULASSUNGS- UND VERGLEICHSANTRAG IM
ZUSAMMENHANG MIT DEN KANADISCHEN LUFTFRACHT-SAMMELKLAGEN GEGEN SAS,
QANTAS, CARGOLUX UND SINGAPORE AIRLINES

ADRESSATEN DIESER MITTEILUNG:

Diese Mitteilung richtet sich an Personen, die im Zeitraum vom 1.
Januar 2000 bis zum 11. September 2006 bei einem
Luftfrachtunternehmen Luftfrachtversandleistungen, einschliesslich
von Speditionen erbrachte Leistungen, innerhalb Kanadas oder nach
bzw. aus Kanada (ausgenommen hiervon sind Versandleistungen in die
oder aus den USA) erworben und ihre Teilnahme an den Sammelklagen
(die "Vergleichsklasse") nicht bereits ausgeschlossen haben.

HINTERGRUND DIESER MITTEILUNG:

In Ontario, British Columbia und Quebec wurden Sammelklagen
erhoben, in denen widerrechtliche Preisabsprachen für
Luftfrachtversandleistungen zwischen dem 1. Januar 2000 und dem 11.
September 2006 (die "kanadischen Verfahren") vorgebracht wurden.

Bei den kanadischen Verfahren wurden Vergleiche mit Scandinavian
Airlines System ("SAS"), Qantas Airways Limited ("Qantas"), Cargolux
Airline International ("Cargolux") sowie Singapore Airlines Ltd. und
Singapore Airlines Cargo PTE Ltd. (gemeinsam "SQ") erzielt. Diese
Beklagten werden gemeinsam als die "Beklagten im Vergleich"
bezeichnet. Für jeden Vergleich ist eine gerichtliche Genehmigung der
Vergleichsbedingungen erforderlich, hierzu zählen auch Anordnungen
zur Zulassung der Klagen als Sammelklagen gegen die einzelnen
Beklagten im Vergleich.

Bei den Vergleichsvereinbarungen haben die Beklagten im Vergleich
zugestimmt, gegen eine vollständige Einstellung der kanadischen
Verfahren gegen sie und ihre zugehörigen Einheiten folgende Beträge


an die Vergleichsklasse zu bezahlen:

- SAS hat der Zahlung von 300.000 kanadischen Dollar
zugestimmt.
- Qantas hat der Zahlung von 237.000 kanadischen Dollar
zugestimmt.
- Cargolux hat der Zahlung von 1.800.000 kanadischen Dollar
zugestimmt.
- SQ hat der Zahlung von 800.000 kanadischen Dollar in einen
Vergleichsfonds sowie von 250.000 kanadischen Dollar für Mitteilungs-
und Verwaltungskosten zugestimmt, was einer Gesamtzahlung von 1.050.000
kanadischen Dollar entspricht.

Die Beklagten im Vergleich müssen zudem mit den kanadischen
Klägern bei der Verfolgung deren Ansprüche gegen die anderen
Beklagten zusammenarbeiten.

Die Vergleiche stellen Beschlüsse hinsichtlich strittiger
Forderungen gegenüber den einzelnen Beklagten im Vergleich dar. Die
Beklagten im Vergleich erkennen hiermit nicht das Vorliegen eines
Vergehens oder das Bestehen einer Verbindlichkeit an.

ANHÖRUNG ZUR VERGLEICHSGENEHMIGUNG:

Für die Anhörung der Anträge auf Zulassung der Klagen als
Sammelklagen gegen die Beklagten im Vergleich und die Genehmigung der
Vergleiche sind folgende Termine festgesetzt:

- Gericht von Ontario in London am 13. Oktober 2011 um 11.00
Uhr,
- Gericht von British Columbia in Vancouver am 20. Oktober 2011 um
9.00 Uhr und
- Gericht von Quebec in Montreal am 19. Oktober 2011 um 14.00 Uhr.

Bei diesen Anhörungen stellen die Gerichte von Ontario, British
Columbia und Quebec fest, ob die Vergleiche gerecht, angemessen und
im besten Interesse der Mitglieder der Vergleichsklasse sind.

Die Anwaltsgebühren und Auslagen müssen von den Gerichten von
Ontario, British Columbia und Quebec genehmigt werden. Die Anwälte
werden beantragen, dass Anwaltsgebühren in Höhe von bis zu 25 % der
von SAS, Qantas, Cargolux und SQ gebildeten Vergleichsfonds
zusätzlich Auslagen und anfallenden Steuern von den Gerichten
genehmigt und aus den von SAS, Qantas, Cargolux und SQ gebildeten
Vergleichsfonds ausbezahlt werden.

OPTIONEN DER MITGLIEDER DER VERGLEICHSKLASSE HINSICHTLICH DER
VERGLEICHE:

Teilnahme an den Anhörungen zur Vergleichsgenehmigung: Mitglieder
der Vergleichsklassen sind zur Teilnahme an den Anhörungen zur
Vergleichsgenehmigung und zum Parteienvortrag berechtigt. Wenn Sie
Einwände in schriftlicher Form vorbringen möchten, müssen Ihre
schriftlichen Vorlagen bis spätestens 3. Oktober 2011 (es gilt der
Poststempel) an den zuständigen Anwalt der Vergleichsklasse (siehe
die Adressen weiter unten) gesendet werden. Der Anwalt der
Vergleichsklasse leitet alle Vorlagen an das zuständige Gericht
weiter. Wenn Sie an den Anhörungen zur Vergleichsgenehmigung
teilnehmen und in mündlicher Form Stellung nehmen möchten, wenden Sie
sich bis spätestens 3. Oktober 2011 an den zuständigen Anwalt der
Vergleichsklasse (siehe die Adressen weiter unten).

Beanspruchung eines Teils des Vergleichsfonds: Die Anwälte der
Vergleichsklasse schlagen die treuhänderische Verwaltung des
Vergleichsfonds zugunsten der Mitglieder der Vergleichsklasse vor.
Ein Verfahrensvorschlag zur Verteilung des Vergleichsfonds wird den
Gerichten zu einem späteren Zeitpunkt zur Genehmigung vorgelegt. Nach
der gerichtlichen Genehmigung des Verfahrens zur Verteilung des
Vergleichsfonds erfolgt eine weitere Mitteilung bezüglich der
Verteilung des Vergleichsfonds und des Verteilungsverfahrens.

Registrierung für weitere Mitteilungen: Falls Sie diese
Mitteilung nicht per Post erhalten haben, registrieren Sie sich bitte
online unter http://www.aircargosettlement2.com oder telefonisch
unter +1-888-291-9655 (USA und Kanada) bzw. unter +1-614-553-1296
(international), um sicherzustellen, dass Ihnen weitere Mitteilungen
im Zusammenhang mit den kanadischen Verfahren direkt per Post
zugestellt werden.

Nichtteilnahme: Die Frist für eine Nichtteilnahme an (oder für
den Ausschluss von) den kanadischen Verfahren ist abgelaufen.
Mitglieder der Vergleichsklasse, die nicht auf gültige Weise von
ihrem Recht zur Nichtteilnahme Gebrauch gemacht haben, sind an die
Bedingungen der Vergleichsvereinbarungen (nach gerichtlicher
Genehmigung) gebunden.

WEITERE INFORMATIONEN:

Weitere Informationen zu den Vergleichen stehen online unter
http://www.aircargosettlement2.com zur Verfügung. Fragen zu den
Vergleichen oder zu anderen in dieser Mitteilung enthaltenen
Informationen können an Charles Wright unter der Rufnummer
+1-800-461-6166, Durchwahl 2455, oder der E-Mail-Adresse
charles.wright@siskinds.com gerichtet werden.



Pressekontakt:
Charles Wright, Siskinds LLP, +1-800-461-6166 ext. 2455





Firma: Siskinds LLP

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Stadt: London, Ontario
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