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09.12.2010

Schon einmal 90% Rabatt bekommen? Mit dem Subventionsprogramm der EU, der De-minimis-Beihilfe, ist es möglich.

Mit dem Subventionsprogramm der EU, genannt De-minimis-Beihilfe, ist es möglich. Diese
wurde nämlich verlängert und kann bis zum 31.03.2011 beantragt werden. Es gilt für
Unternehmen im Güterverkehr mit Fahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens
12t umfasst. Reine Utopie? Nein, mit dem Subventionsprogramm der EU, genannt De-minimis-Beihilfe,
ist es möglich. Diese wurde nämlich verlängert und kann bis zum 31.03.2011 beantragt
werden. Es gilt für Unternehmen im Güterverkehr mit Fahrzeugen, deren zulässiges
Gesamtgewicht mindestens 12t umfasst. Ausgaben, die zum „Schutz der Umwelt“ oder
„Erhöhung der Sicherheit“ getätigt werden, sei es am Fahrzeug, für das Personal oder zur
Effizienzsteigerung im Unternehmen, werden unter gewissen Voraussetzungen bis zu
33.000 EUR gefördert.

Planen Kunden Maßnahmen dieser Kategorie können Sie bis zu 90
% der Kosten subventioniert bekommen, sofern z.B. nicht die Maßnahmenobergrenzen
erreicht werden. Bestenfalls bekommen Sie damit 90 % der Kosten erstattet, nicht
finanziert.

Dazu bedarf es ein wenig Planungsgeschick und der richtigen Terminierung. Nutzfahrzeug
Service Karl Birschel hilft dabei und bietet sich als Ansprechpartner an - von der Planung,
über die Durchführung bis hin zur Antragsstellung.

Oft wissen angesprochene Unternehmen gar nicht, was ihnen entgeht. Dabei zeigt ein
beispielhafter Auszug aus den förderfähigen und fahrzeugbezogenen Maßnahmen ein
weites Feld und lässt Fuhrparksleitern keine Wünsche offen:
• Navigationssysteme (inkl. Beschaffung / Update von Kartenmaterial), ESP,
Spurassistent, Bremsassistent, Abstandsregler, Kamerasysteme zum rückwärtigen
Rangieren / Frontkameras und ähnliche Beschaffungen (nicht Miete oder Leasing), die
nicht unter den gesetzlichen Bestimmungen fallen
• Mobile Computer für den Fahrer, sofern diese nicht die Fahrt beeinträchtigen


• Klimaanlagen, Bord-Kühlschränke, ergonomisches Sitzen, Standheizungen für
Fahrerhäuser, zertifizierten Schlafliegensystemen, fest eingebaute Freisprecheinrichtungen
• Retardern, Rückfahrkameras, Achslastmessgeräten, Dachplanenhubvorrichtungen
• Ersatzbeschaffung von lichttechnischen Einrichtungen (Scheinwerfer,
Schlussleuchten, Rückstrahler, Rückfahrscheinwerfer, Nummernschildbeleuchtungen,
Seitenmarkierungsleuchten) inklusive Leuchtmittel sowie retroreflektierende Markierungen
(Warnmarkierung gem. ECE-R-48)
• Ersatzteilbeschaffung von Außenspiegelsystemen; klappbare oder versenkbare
Geländer, Haltegriffe, Laufstege, Stand- und Arbeitsflächen sowie abnehmbare
Absturzsicherungen für das Begehen der Arbeitsplätze auf Fahrzeugen entsprechend §
41 Abs. 2 BGV D 29; Kennzeichnungs- und Warntafeln (Gefahrgut- und Abfalltransporte)
• Ersatzbeschaffungen von Winterausrüstung (Schneeketten, Schneeschaufeln,
Equipment zum Beseitigen gefährlicher Dachlasten, Winterreifen)
• Anschaffung / Ersatzbeschaffung / Installation von Stirnwandverstärkungen oder
Prallwänden zum Schutz der Führerhausinsassen, Rungen, Lademulden, Zurrwinden,
Zurrgurten, Ankerschienen, Sperr- und Ladebalken, Zurrpunkten (fest oder beweglich),
Befestigungsbeschlägen für Container, Ladehölzern (Keile, Bretter, Kanthölzer),
rutschhemmenden Unter- und Zwischenlagen (RH-Matten), Ketten, Seilen,
Spannschlössern, Seil- und Kantenschonern, Füllmittel (z.B. Aufblaspolster,
Schaumstoffpolster etc.), Aufsetzbrettern, Rungenverlängerungen, Ladegestellen, Planen
und Netzen
• Fahrzeugwartung im Rahmen eines Wartungsvertrags- bzw. vereinbarung, sofern
nicht gesetzliche Verpflichtungen davon betroffen sind
• Anschaffung / Ersatzbeschaffung / Installation von Kühltrennwänden,
Partikelminderungssystemen
• Betriebsmittel für Abgasreinigungssysteme, z.B. Ad Blue
• Lärm- / geräuscharme Reifen, rollwiderstandsoptimierte Reifen
• Umweltgerechte Fahrzeugreinigung (Außenreinigung), umweltgerechtes Recycling
• Technische Fahrzeugüberwachung inkl. Prüfung von Fahrtschreibern und
Kontrollgeräten gem. § 57b der StVZO
(Auszug aus Liste förderfähiger Maßnahmen, veröffentlich vom Bundesamt für
Güterverkehr unter www.bag.bund.de, Stand 09.12.2010)

Man merkt leicht, diese Beispiele stellen eine große Anzahl von förderfähigen und
relevanten Maßnahmen dar. Im Klartext rechnet sich die persönliche und summierte
Förderungsmöglichkeit nach Anzahl Ihrer Fahrzeuge und den Maßnahmenobergrenzen.
Die Firma Nutzfahrzeug Service Karl Birschel evaluiert interessierten Kunden
Voraussetzungen zur Förderungsmöglichkeit und erarbeiten mit ihnen gemeinsam einen
Maßnahmenplan aus, der sie wenig selber kostet und maximale Subvention bedeutet.




Firma: Nutzfahrzeug Service Karl Birschel

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Karl Birschel
Stadt: Haan
Telefon: 080080882207


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