Zweit- oder Ferienwohnungen kann man unter bestimmen Umstgene Wohnzwecke genutzt worden sein. 

(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 37/16) 

Der Fall: Eine Steuerzahlerin stritt mit dem Fiskus um die Frage, ob der Gewinn aus der Ver

Das Urteil: Der BFH stellte fest, dass die f"zu eigenen Wohn ...

29.06.2026

Zweitwohnung verkauft / Gewinn unterlag nicht der Einkommenssteuer

Zweit- oder Ferienwohnungen kann man unter bestimmen Umstgene Wohnzwecke genutzt worden sein.

(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 37/16)

Der Fall: Eine Steuerzahlerin stritt mit dem Fiskus um die Frage, ob der Gewinn aus der Ver

Das Urteil: Der BFH stellte fest, dass die f"zu eigenen Wohnzwecken" keinen Hauptwohnungscharakter erfordere. Auch Zweitwohnungen, Ferienwohnungen und im Rahmen der doppelten Haushaltsf

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