Zweitwohnung verkauft / Gewinn unterlag nicht der Einkommenssteuer
Zweit- oder Ferienwohnungen kann man unter bestimmen Umstgene Wohnzwecke genutzt worden sein.
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 37/16)
Der Fall: Eine Steuerzahlerin stritt mit dem Fiskus um die Frage, ob der Gewinn aus der Ver
Das Urteil: Der BFH stellte fest, dass die f"zu eigenen Wohnzwecken" keinen Hauptwohnungscharakter erfordere. Auch Zweitwohnungen, Ferienwohnungen und im Rahmen der doppelten Haushaltsf
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