Reform des BKrFQG: INN-ovativ erweitert Portfolio von E-Learning-Plattform SPEDIFORT
Das Bundeskabinett hat am 22. Mai dem Gesetzentwurf zur �nderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) zugestimmt. Als ein wesentlicher Bestandteil ist vorgesehen, dass k�nftig von den vorgeschriebenen 35 Stunden Qualifizierungsma�nahmen bis zu 12 Stunden digital absolviert werden k�nnen. Die INN-ovativ GmbH & Co. KG, Anbieter der E-Learning-Plattform SPEDIFORT, ist darauf bereits vorbereitet und hat ihr Portfolio noch einmal deutlich erweitert. Transport- und Logistikunternehmen k�nnen jetzt auf �ber 100 Kurse zugreifen, die als Weiterbildungsma�nahme anerkannt sind. Die Bandbreite reicht vom Eco-Training, �ber Fahr- und Ladungssicherheit bis zu Sozialvorschriften. "Die Reform des BKrFQG ist ein wichtiger Schritt, um dem digitalen Lernen bei der Berufskraftfahrerweiterbildung zum Durchbruch zu verhelfen. Transport- und Logistikunternehmen k", erkl& Co. KG. Das BKrFQG regelt in Deutschland die Weiterbildung von Berufskraftfahrern. Die gegenw
Die wesentlichen Ziele der Neuregelung sind, die Digitalisierung in der Branche weiter voranzutreiben und dem Fachkrischen Sprachen bereit "Der Vorteil liegt auf der Hand: Statt an einer Veranstaltung teilnehmen zu m", erl
Die INN-ovativ GmbH & Co. KG aus Kiefersfelden im Inntal hat sich in den vergangenen Jahren mit SPEDIFORT fest in der Branche etabliert. Mittlerweile nutzen bereits tene geeignet "Auch die Reform des BKrFQG ", so Gesch
Weitere Informationen zur INN-ovativ GmbH & Co. KG unter:
www.inn-ovativ.com
Weitere Informationen zu SPEDIFORT unter: www.spedifort.com
Firma: Markus Sigmund - Presse- und �ffentlichkeitsarbeit
Die PresseMitteilung stellt eine Meinungs�u�erung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Ver�ffentlichung bereitsteht. logistiktreff.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung f�r eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) �bernimmt der Eintrager und nicht logistiktreff.de