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25.02.2015

Lange/Wittke: Wettbewerbsverzerrungen zulasten des deutschen Logistikgewerbes verhindern

Mindestlohn im Verkehrsgewerbe

Der Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat
in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch das Thema Mindestlohn im
Verkehrsgewerbe diskutiert. Dazu erklären der verkehrspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, sowie der
zuständige Berichterstatter Oliver Wittke:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will mit allen Mitteln verhindern,
dass es über den Mindestlohn zu einer weiteren Wettbewerbsverzerrung
zulasten deutscher Fuhrunternehmen kommt. Alle Arbeitnehmer, die auf
deutschen Straßen eine Leistung erbringen, müssen gleich bezahlt
werden - unabhängig davon, ob es sich bei dem Arbeitgeber um ein
deutsches oder ein ausländisches Unternehmen handelt.

Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass ausländische Unternehmen
täglich mehr als 3.000 Meldungen über die Einsatzplanung von
Fahrpersonal an die Bundesfinanzdirektion Köln senden. Andererseits
gibt es bisher keine nachvollziehbare Kontrollstrategie. Damit ist
dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Das Arbeits- und Sozialministerium sollte, unter Berücksichtigung
der in den kommenden Wochen erwarteten Stellungnahme der Europäischen
Union, eine Regelung vorlegen, die unbürokratisch und effizient eine
Wettbewerbsverzerrung zulasten deutschen Logistik- und
Speditionsunternehmen verhindert."



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