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16.09.2014

BdKEP beteiligt sich an der Erarbeitung von Rechtsverordnungen zum Mindestlohngesetz

Mindestlohn Workshop am 25.9. ist ein wichtiger Baustein zur Erarbeitung der Branchenanforderungen Der BdKEP vertritt die Interessen von KEP Unternehmen besonders im Zusammenhang mit der Regelung der Aufzeichnungspflichten nach § 17 MiLoG. Die Umsetzung des Mindestlohngesetzes in die Praxis wird auch für diesen Paragraphen über Rechtsverordnungen geregelt. Über eine solche Rechtsverordnung können die Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Aufzeichnung von Arbeitszeiten der Arbeitnehmer/-innen hinsichtlich bestimmter Wirtschaftsbereiche vereinfacht oder abgewandelt werden. Der BdKEP will darüber erreichen, dass KEP-Unternehmen ihre Beschäftigten anstatt zeitbezogen auch leistungsbezogen entlohnen können.
Dem zuständigen Finanzministerium muss dazu schlüssig dargelegt werden: "Welche Anwendungsprobleme sich konkret aus den Arbeitszeitaufzeichnungsverpflichtung für Kurier-, Express- und Postunternehmen ergeben?" und "Welche Vorschläge für Vereinfachungen und Abwandlungen die Branche unterbreitet werden können". Mögliche Ausnahmen von der Zeiterfassung stehen unter der Maßgabe, dass die Durchführung von Kontrollen trotz entsprechender Vereinfachungen und Abwandlungen weiterhin möglich sein muss. Weitere Themen in der Abstimmung mit den Ministerien sind Details zur Nachunternehmerhaftung und zu möglichen Bußgeldern.
Vor diesem Hintergrund hat der BdKEP Mindestlohn Workshop am 25.9. in Berlin einen besonderen Stellenwert. Auf dem Workshop werden die Anwendungsprobleme aus der Arbeitszeitaufzeichnungsverpflichtung und mögliche Vereinfachungen im Dialog mit den teilnehmenden Unternehmensvertretern herausgearbeitet. Zusätzlich erhalten die Teilnehmer Detailinformationen über Inhalte des Gesetzes, Hinweise zur ordnungsgemäßen Umsetzung und sie haben die Möglichkeit, ihre Fragen in der Gruppe oder mit den Experten zu diskutieren.


Im Zusammenhang mit dem Workshop versucht der BdKEP ein gemeinsames Positionspapier mit Nachbar-Verbänden aus der KEP Branche zu initiieren. Es wird sich zeigen, inwieweit es gelingen kann, die brancheninternen Differenzen zugunsten eines gemeinsamen Außenauftrittes in den Hintergrund zu stellen. Der BdKEP fordert die Marktteilnehmer ausdrücklich auf, sich im Interesse des Themas einer gemeinsamen Vorgehensweise nicht zu verschließen.

Der BdKEP vertritt seit 1990 die gewerbepolitischen Interessen der Unternehmer und Unternehmen der Kurier-, Express-, Paket- und Briefdienste und ist Ansprechpartner für Politik, Ministerien, Behörden, Presse und Brancheninteressierte. Die Branche erwirtschaftet derzeit einen Umsatz von über 27 Mrd. EUR mit über 500.000 Beschäftigten.
Der BdKEP setzt sich fu?r offene Postmärkte ein und startet deshalb im Mai 2014 die Open Postal Alliance. Technologieanbieter, KEP-Unternehmen, Institutionen sowie Verbrauchervertreter sind eingeladen, sich gemeinsam fu?r den diskriminierungsfreien Zugang zum Postmarkt fu?r alle Marktteilnehmer einzusetzen.






Firma: Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V.

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