Mindestlohn: BdKEP fordert Aufnahme des Leistungslohns in den Gesetzentwurf
Gesetzentwurf schafft leistungsbezogene Entlohnung von Mitarbeitern faktisch ab Der Bundesverband der Kurier-, Express und Postdienste e.V. appeliert an die Bundestagsabgeordneten, sich f�r die Verankerung des Leistungslohns im Mindestlohngesetz einzusetzen. Der aktuelle Gesetzentwurf l�sst ausschlie�lich zeitbezogene Mindestl�hne zu. In der KEP-Branche sind jedoch, wie in vielen anderen Branchen auch, leistungsbezogene L�hne, wie St�ckverg�tung, weit verbreitet. Sofern Unternehmen nachweisen, dass die Leistungsvorgaben an die Arbeitnehmer es erm�glichen, den gesetzlichen Mindestlohn im Regelfall zu erreichen, muss auch diese Art der Entlohnung gesetzeskonform sein. Den derzeitigen Ausschluss alternativer Entlohnungsverfahren h�lt der BdKEP f�r verfassungswidrig und hat starke Zweifel daran, dass ein entsprechendes Mindestlohngesetz vor dem Verfassungsgericht Bestand hat.
In diesem Zusammenhang bekennt sich der BdKEP ausdr�cklich zu der geplanten H�he des Mindestlohns. Strukturschwache L�nder sollten jedoch grunds�tzlich eine �bergangsfrist zur Anpassung an den gesetzlichen Mindestlohn bis 31.12.2016 erhalten. Der l�ngere �bergangszeitraum erm�glicht es KEP-Unternehmen, sich in diesen Regionen besser auf die wirtschaftlichen Folgen der gesetzlichen Vorgaben einzustellen. Dadurch wird die grundgesetzlich vorgeschrieben Daseinsvorsorge im Bereich Post sichergestellt. Denn, die derzeitig vorgesehene Bedingungen f�r �bergangsregelungen haben sich schon jetzt als praxisfern erwiesen. Gewerkschaften zeigen sich branchen�bergreifend nicht bereit, entsprechende Vereinbarungen abzuschlie�en.
Der BdKEP vertritt seit 1990 die gewerbepolitischen Interessen der Unternehmer und Unternehmen der Kurier-, Express-, Paket- und Briefdienste und ist Ansprechpartner f�r Politik, Ministerien, Beh�rden, Presse und Brancheninteressierte. Die Branche erwirtschaftet derzeit einen Umsatz von �ber 27 Mrd. EUR mit �ber 500.000 Besch�ftigten.
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