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09.03.2010

Inhaber von zollrechtlichen Erleichterungen bangen um ihre Bewilligungen

Viele Inhaber von zollrechtlichen Verfahrenserleichterungen hat ein Schreiben erreicht, in dem der Zoll sie auffordert, einen umfangreichen Fragebogen innerhalb von nur 2 Monaten zu beantworten. Davon macht der Zoll dann abhängig, ob die zollrechtlichen Verfahrenserleichterungen bewilligt bleiben. Falls die Bewilligungsinhaber den Fragebogen nicht ausfüllen, wird der Zoll die Bewilligungen widerrufen. Der Fragenkatalog mit ca. 15 Seiten schreckt viele Unternehmen erst einmal ab. Prüft man diesen Fragenkatalog genauer, stellt man fest, dass dieser sich kaum von dem zur Erlangung des AEO (ZWB) unterscheidet. Das Ziel der Zollbehörde scheint darin zu liegen, mit diesem Fragenkatalog möglichst viele Zollbeteiligte gleich auf den Status des AEO zu bringen. Das Beantworten der Fragen stellt jedoch für die meisten Unternehmen eine Aufgabe dar, die mindestens 2 Wochen Zeitaufwand bedeutet.

Der Schritt zum AEO und damit zum Erhalt der bestehenden Bewilligungen wird durch eine von dem Böbinger Softwarehaus TIA innovations GmbH entwickelten Software TIA Z3-AEO unterstützt. TIA Z3-AEO ist ein Modul aus der Softwarefamilie Z3-FTS (Foreign Trade Solution). In dieser Software steckt die ganze Erfahrung der TIA, die TIA beim Erarbeiten des eigenen AEO-Zertifikats erwerben konnte. TIA Z3-AEO unterstützt die Unternehmen mit einem kommentierten Fragenkatalog, mit einer Schnittstelle direkt zu Beratern und mit der Möglichkeit, Fragen bestimmten Bereichen oder Mitarbeitern zuzuweisen - effizient von der Antragstellung bis hin zum Monitoring, das anschließend Grundlage für die Erhaltung des Status AEO ist. In der Auswertung des Programms sieht der Anwender auf einen Blick, ob er alle Voraussetzungen zur Beantragung des AEO erfüllt hat und an welchen Stellen er noch weitere Informationen eingeben muss. Auch das Monitoring, also die Überwachung, ob alle Bedingungen zum Erhalt des AEO auch zukünftig eingehalten werden, unterstützt TIA Z3-AEO bis hin zur Meldung der Veränderungen an die Zollbehörde. Eine umfangreiche Vorschriften- und Gesetzessammlung, die von Lexis Nexis GmbH bereitgestellt wird, ergänzt das Programm. Die Berater werden von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Möllenhoff in Münster unterstützt.



Kien Tran, Außenwirtschaftsexperte der TIA innovations GmbH dazu: „Mit TIA Z3-AEO ist die Beantragung des AEO ein gutes Stück einfacher geworden. Durch die Möglichkeit der Zuweisung von Fragen an verantwortliche Mitarbeiter und die automatische Überwachung der Rückläufe der Antworten wird auch die durchschnittliche Zeitdauer, die zum Erstellen des Fragebogens aufgewendet werden muss, deutlich verringert.“

„Wir sind stolz, dass wir diese Software im eigenen Haus, mit dem eigenen Know How auf die Beine stellen konnten. Die Erfahrungen, die wir im Prozess der Beantragung unseres AEO-F sammeln konnten, flossen in die Software genauso ein, wie die Erfahrungen unserer Kunden. Nur eine eigene Software wie TIA Z3-AEO bietet die Möglichkeit, diese stets weiter zu entwickeln, an Kundenanforderungen anzupassen und den Kunden damit das perfekte Werkzeug zur schnellen Erlangung des AEO zur Verfügung zu stellen“, so TIA-Geschäftsführer Gerhard Stirner.

TIA Z3-AEO erleichtert Unternehmen die Qualifizierung zum AEO. Mit TIA Z3-AEO kommen Unternehmen schnell und einfach zum AEO, den damit verbundenen außenwirtschaftsrechtlichen Erleichterungen und werden als sichere Handelspartner eingestuft, was den Erhalt der Bewilligungen ermöglicht.

Versendern von Luftfrachten wird das Luftfahrtbundesamt demnächst ebenfalls einen Brief zusenden, in dem es die Unternehmen auffordert, einen Status „bekannter Versender“ nachzuweisen, alles im Sinne der „sicheren Supply Chain“.






Firma: TIA innovations GmbH

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gerhard Stirner
Stadt: Böbingen
Telefon: +49 7173 912 50


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