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Finanzgericht Baden-Württemberg bestätigt Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf im Ausland ansässige Transportunternehmen und ihre Arbeitnehmer.

28.08.2018 - 11:22 | 1643561


PresseMitteilung von Generalzolldirektion



(ots) - Das Finanzgericht Baden-W
(11 K 544/16 und 11 K 2644/16) entschieden, dass das deutsche MiLoG
auch auf ausl
in Deutschland eingesetzten Fahrer anwendbar ist. In zwei
gleichgelagerten F
Transportunternehmen jeweils gegen die Pr
Hauptzollamtes Stuttgart gewandt, mit der Unterlagen angefordert
wurden, die die Zahlung des Mindestlohnes f
Deutschland belegen sollten. Hiergegen hatten die beiden Unternehmen
vor dem Finanzgericht Baden-W
Begr
vereinbar, Klage erhoben. In seinen Urteilsbegr
Finanzgericht Baden-W
Fragen auseinandergesetzt und schlie
Mindestlohnpr
Verkehrssektor best



Pressekontakt:
Generalzolldirektion
Tanja Schreiber
Telefon: 0221/22255-3080
pressestelle.gzd(at)zoll.bund.de

Original-Content von: Generalzolldirektion,


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PresseKontakt / Agentur:

Anmerkungen:

1643561

Kontakt-Informationen:
Firma: Generalzolldirektion

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Stadt: Bonn
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arbeit, transport, rechtsprechung,

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